MASTE FÜR ÖFFENTLICHE BELEUCHTUNG
UND HOCHMASTE
Metalogalva verfügt über eine Reihe von Lichtmasten für die öffentliche Beleuchtung (Straßen, öffentliche Gärten usw.) und Hochmaste für Fußballstadien, Mehrzweck-Sportstätten, Flughäfen, Hafenanlagen, Parkplätze, Straßen- und Bahnhöfe).
Das Unternehmen investiert in die Standardisierung von Projekten, die EG-Kennzeichnung, die Vielfalt von Lösungen und in hohe Qualitätsstandards.
In Bezug auf öffentliche Beleuchtungslichtmasten gibt es spezifische Gemeinschaftsvorschriften und -normen, die unter die Norm EN 40 und die Richtlinie 89/106/EU fallen – Bauprodukte. In diesem Zusammenhang werden die von Metalogalva gemäß der Norm EN 40 entworfenen und hergestellten Lichtmasten der EU-Konformitätsprüfung gemäß der Norm EN 40-5 unterzogen.
Metalogalva-Lichtmasten sind gemäß der Norm EN 40-5 dimensioniert, mit Ausnahme der Serien CRS0, CRS1, CRS2, CAS1, CAS2, deren rechtlicher Rahmen in EN 40 nicht möglich ist. Für diese Fälle gelten folgende europäische Normen:
EN 1991-1-4 Eurocode 1: Strukturelle Maßnahmen – Teil 1-4: Windeinwirkung
EN 1993-1-1 Eurocode 3: Bemessung von Stahlkonstruktionen
Die EU-Konformitätskennzeichnung ist die Garantie für das Produkt, mit dem es gemäß den geltenden europäischen Rechtsvorschriften in Umlauf gebracht werden kann. Auf Wunsch können Sie dies bei unserem technischen Service anfordern. Die Maximalwerte für den Projektoren-Wind-Expositionsbereich werden für verschiedene Nutzungsbedingungen gemäß den Anforderungen der Norm EN 40-5 (falls zutreffend) angegeben.
Die europäische Norm EN-40 klassifiziert die Lichtmasten nach folgenden Kriterien:
Sicherheits- /Widerstandsklasse (5.4 von EN40-3-3:2003)
Klasse | Teilsicherheitsfaktor (Y) | |
Permanente Aktion (Yw) | Windeinwirkung (Yw) | |
A | 1.2 | 1.4 |
B | 1.2 | 1.2 |
Verformbarkeitsklasse (6.5.1 von EN40-3-3:2003)
Klasse | 1 | 2 | 3 |
Maximale horizontale Verformung | 0.04* (h+w) | 0.06* (h+w) | 0.10* (h+w) |
h – nominelle Lichtmastenhöhe w- horizontale Projektion des Arms